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Verlagsvertrag

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auftrag

=   Verpflichtung des Beauftragten, die ihm vom Auftraggeber übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen

Bearbeitung

=   Autoren-Mitwirkung nur in subalterner Funktion nach den Weisungen und Vorstellungen des Verlegers, sodass der Autor mangels eigener gestalterischer oder künstlerischer Leistung kein Urheberrecht erwirbt (vgl. OR 393 Abs. 2); die Bearbeitung ist kein Verlagsvertrag

Werkvertrag

=   Verpflichtung, mit Erfolg ein körperliches Werk herzustellen

Lizenzvertrag

=   Verpflichtung, zur Einräumung einer Nutzungsbefugnis an einem Immaterialgut (im Unterschied zur Werknutzungspflicht und Werkverbreitungspflicht des Verleger hat der Lizenznehmer keine Benutzungspflicht

Gesellschaftsvertrag

=   Der Verlagsvertrag hat mit einem Gesellschaftsvertrag einer einfachen Gesellschaft gemeinsam, dass sich die Parteien verpflichten, mit gemeinsamen Kräften ein gemeinsames Ziel zu erreichen

  • Beim Verlagsvertrag besteht demgegenüber
    • kein affectio societatis
    • eine mehrheitliche Risikotragung der Geschäftsabwicklung beim Verleger

Verlagsvertrag

=   Verpflichtung des Verlaggebers, dem Verleger ein wissenschaftliches, literarisches und künstlerisches Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten

Weiterführende Informationen

unechter Verlagsvertrag

=   Vertrag, der die Vervielfältigung und den Vertrieb urheberrechtlich nicht geschützter oder infolge Schutzdauerablaufs gemeinfreier Werke zum Gegenstand hat

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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