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Verlagsvertrag

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Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für den Verlagsvertrag gelten folgende Endigungsgründe:

Vertragserfüllung

  • Vollständige Abwicklung des Verlagsvertrages
  • Veranstaltung nur einer Auflage
    • Berechtigung des Verlaggebers ohne andere Abrede nur zu einer einzigen Werkauflage
    • Vgl. OR 383 Abs. 1
  • Ausschliesslichkeitsanspruch der Verlegers
    • Respektierung des Ausschliesslichkeitsanspruchs durch den Verlaggeber
    • Weitere Werkverwertung erst nach Verwertung der ersten Auflage

Ausserordentliche Beendigungsgründe

  • Werkuntergang durch Zufall vor Ablieferung
    • Hier geht es um die Fälle von
      • Unmöglichkeit
      • Unzumutbarkeit der Neuschöpfung
      • Unzumutbarkeit der Rekonstruktion
    • Vgl. OR 119
  • Werkuntergang durch Zufall nach Ablieferung
    • Pflicht des Verlegers, dem Verlaggeber das Honorar zahlen zu müssen (Ausnahme vom Prinzip, wonach der Eigentümer das Gefahrenrisiko trägt)
    • Das Verlagsverhältnis gilt als aufgelöst (OR 119)
    • Vgl. OR 390
  • Unverschuldete Werkschöpfer-Verhinderung
    • Handhabung des bei Abschluss des Verlagsvertrages noch nicht vollendeten Werkes
    • Vgl. OR 392 Abs. 1 und 2
  • Tod des Verlaggebers (Autors)
    • Verlaggeber stirbt vor Werkvollendung
    • Vgl. ORG 392 Abs. 1 + 2
  • Konkurs des Verlegers
    • Anspruch des Verlaggebers auf Sicherheitsleistung und subsidiäres Recht auf Werkverwertung durch einen Dritten oder Vertragsrücktritt
    • Vgl. OR 392 Abs. 3 + OR 83

Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund

  • Dauerschuldverhältnis?
    • Je nach dem, ob der Verlagsvertrag den Charakter eines Dauerschuldverhältnisses hat, kann sich die Frage einer vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund stellen (wie vielen gesetzlichen Verträgen)
  • Persönlichkeitsschutz
    • Ein zeitliche Begrenzung für den Verlagsvertrag kann sich auch aus ZGB 27 (persönlichkeitsverletzende Bindung)

Gesetzestexte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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