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Verlagsvertrag

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Bestellvertrag

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • =   Verpflichtung des Urhebers, ein Werk zu erschaffen, an welchem der Besteller die Werknutzungsrechte erwerben soll

Durchsetzbarkeit?

  • Werke im urheberrechtlichen Sinne sind künstlerische Arbeitsresultate und daher nicht erzwingbar
    • Analoge Anwendung des auftragsrechtlichen Kündigungsrechts von OR 404

Entschädigung

  • Ein Vergütungsanspruch besteht erst nach Vollendung bzw. Ablieferung des bestellten Werkes, auch bei analoger Anwendung des Auftrags- oder Werkvertragsrechts

Urheberrechtsübertragung

  • Urheberrechts-Übertragung auf den Besteller soweit der Vertragszweck dies erfordert
  • „Rest-Urheberrecht“ verbleibt beim Werkschöpfer, anderslautende Abrede vorbehalten

Nutzung

  • Der Besteller (Verleger) kann das bestellte Werk nur selber nutzen
  • Für eine Weiterübertragung von Verlagsrechten einen Dritten müsste ein Verlagsvertrag vorliegen

Fehlen einer Werknutzungspflicht

Keine Vervielfältigungs- und Verbreitungspflicht

  • Da allein der Verleger als Besteller entscheidet, ob, wie und wann er das Werk veröffentlichen will, besteht in der Regel keine Vervielfältigungs- und Verbreitungspflicht (vgl. HILTY RETO M., a.a.O., N 7 Vorbemerkungen zu Art. 380 – 393 OR)

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 75 f.
  • HILTY RETO M., Basler Kommentar, N 7 Vorbemerkungen zu Art. 380 – 393 OR

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