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Verlagsvertrag

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Fachzeitschriften

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den Fachzeitschriften-Publikationen stellen in der Regel die Autoren ihre Beiträge der Redaktion zu, die dann über deren Veröffentlichung entscheidet:

Definition

  • Fachzeitschrift   =   regelmäßig erscheinende Zeitschrift, die sich mit einem bestimmten Fachgebiet befasst und sich meistens an berufsmäßig interessierte Leser wendet

Grundlage

  • OR 380 ff.

Abgrenzungen

  • Zielgruppe
    • professionelle und fachliche Orientierung (im Gegensatz zur sog. Special-Interest-Zeitschrift, die infolge ihrer private Motivation bzw. privaten Interessen als Publikumszeitschrift gilt)
  • Konzept
    • homogene Konzeption
  • Thematas
    • fachlich geprägte (Spezial-)Themen
  • weitere Gliederungskriterien, d.h. Gliederung nach
    • in wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Titel
    • nach ihrer Orientierung auf bestimmte
    • nach Aufmachung und Gestaltung
    • nach Finanzierung
    • nach Vertriebskanälen
      • Abonnement
      • Mitgliederzeitschrift
      • Verbandszeitschrift
      • Buchhandel
      • Versand
      • Mischformen

Gegenstand

  • Hauptrecht
  • Nebenrechte
    • Sofern und soweit für wissenschaftliche Publikationen relevant, gelten auch die Ausführungen zu den Nebenrechten
    • Abtretung der elektronischen Rechte (Online-Verwertung) wegen grösserer Reichweite auch für den Autoren vorteilhaft
      • Ausdrückliche Regelung empfehlenswert
    • Vgl. Kein geschlossener Vertragstypus

Anwendbare Normen

  • Anwendung der Normen zum klassischen Verlagsvertrag

„Vertrag“

  • Weiterverwendungsrecht nach OR 382 Abs. 3
    • Grundsatz (dispositives Recht)
    • Ausnahme (anderslautende Parteiabrede)
      • Im Falle des Abschlusses eines Autorenvertrages wird der Verleger im Verlagsvertrag verlangen:
        • Eine Wegbedingung des Weiterverwendungsrechtes nach OR 383 Abs. 2
        • Die unbefristete Übertragung des Hauptrechtes
      • Will der Autor nicht auf seine Rechte nach OR 382 Abs. 3 verzichten, bietet sich oft folgende vermittelnde Lösung an:
        • Autor hat den Verlag bei einer anderweitigen Artikelverwendung (nach 3 Monaten) den Verlag vorgängig zu orientieren und in der Zweit- bzw. Folgepublikation die Quelle der Erstveröffentlichung zu bezeichnen
  • Online-Verwertung
    • Lizenzierung der elektronischen Rechte
      • nicht ausschliesslich
      • auf bestimmte Dauer begrenzt ausschliesslich
    • Eigenverwendungsvorbehalt
      • Veröffentlichung auf eigener Homepage
      • Veröffentlichung auf der Instituts-Homepage
  • Beachtung der Verwertungsgesellschaften-Tätigkeit bei der Vertragsredaktion
    • Allgemein
      • Interessenwahrung durch sog. Verwertungsgesellschaften für den Verlagsbereich
      • Vermeidung einer Doppelabtretung, einmal an den Zeitschriftenverlag und einmal an die Verwertungsgesellschaft (aufgrund Autorenmitgliedschaft)
    • Fotokopierentschädigung
      • Bei Zeitschriftenaufsätzen hoher Stellenwert des Reprographierechts
      • Autor sollte so oder anders Anspruch auf Lizenzgebühren wahren
  • Recht auf die Publikation von Abstracts im Print- und Online-Bereich
    • Heute ist es für den Verleger wesentlich, mit Zusammenfassungen (sog. „Abstracts“) auf die hauseigenen Publikationen aufmerksam machen zu können, weshalb eine entsprechende Rechtseinräumung opportun ist
  • Nachdruck durch Reprintverlage bei vergriffenen Zeitschriftenjahrgängen
    • Verleger sollte das Recht auf eine solche „Nachdruckmöglichkeit“ eingeräumt werden
  • Gewährleistung und Reviewing
    • Gewisse Verlage nutzten bereits das im wissenschaftlichen Bereich (Dissertationen, Habilitationsschriften etc.) angewandte Reviewing-System um die Publikation von Plagiaten zu verhindern
  • Honorar
    • Entschädigung nach Seitenzahl oder
    • Pauschalentschädigung
  • Weitere Detailinformationen

Besonderes

  • Redaktionsrichtlinien
    • Der Abschluss eines für Zeitschriftenbeiträge spezifischen Verlagsvertrages für jeden einzelnen Aufsatz bzw. Beitrag wäre überaus aufwändig und unverhältnismässig
    • Einzelne Verlage führen in ihren Redaktionsrichtlinien einschlägige Bestimmungen, die von beiden Parteien anerkannt werden können

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 105 + 112 f.

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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