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Verlagsvertrag

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Monographien

Rechtsgebiet:
Verlagsvertrag
Stichworte:
Verlag, Verlagsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Monographien gelten als selbständige und abgeschlossene Veröffentlichungen:

Definition

  • Monographie   =   umfassende, in sich vollständige Abhandlung über ein einzelnes Gebiet (zB Rechtsgebiet), also ein einzelnes Werk oder ein spezielles Problemthema, wobei die Anzahl der Autoren unerheblich ist

Grundlage

  • OR 380 ff.

Abgrenzungskriterium

  • Die Monografie unterscheidet formal durch ihre Thesenbildung und eine klare Fragestellung, weshalb man sie auch als eine Art wissenschaftlichen Aufsatz in Buchlänge bezeichnen kann

Gegenstand

Anwendbare Normen

  • Anwendung der Normen zum klassischen Verlagsvertrag

Vertrag

Literatur

  • HOCHREUTENER INGE, Urhebervertragsrecht im Verlagsbereich, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 105

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